Dispositionskredit
Der Dispositionskredit (umgangssprachlich „Dispokredit“, auch nur „Dispo“) ist die von Kreditinstituten in Deutschland seit 1968 auf einem Girokonto für Privatpersonen eingeräumte, betraglich begrenzte Überziehungsmöglichkeit für Zwecke des Zahlungsverkehrs.Rechtsgrundlage :
Ohne besondere Vereinbarungen müssen Verfügungen über Girokonten im Rahmen des Zahlungsverkehrs durch Kontoguthaben gedeckt sein. Das verlangt auch das Überweisungsrecht des § 676 Abs. 2 Satz 3 BGB, wonach ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden sein muss. Vom Überziehen des Kontos spricht man, wenn das Guthaben oder eine ausdrücklich eingeräumte Kreditlinie für diese Verfügungen nicht ausreicht, die Verfügungen aber vom Kreditinstitut dennoch ausgeführt werden. Es handelt sich um eine sog. „geduldete Kontoüberziehung“. Die bloße Duldung einer Kontoüberziehung gibt dem Kunden gegen die Bank keinen Anspruch auf Kredit.
Der Dispositionskredit ist eine Form des unbefristeten Kontokorrentkredits und gestattet dem Kontoinhaber, Verfügungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs auch ohne Kontoguthaben vornehmen zu dürfen. Der Dispositionskredit ist ein Darlehen im Sinne der §§ 488 ff. BGB, insbesondere § 493 BGB, wonach er als spezifischer Verbraucherdarlehensvertrag qualifiziert wird. Voraussetzung ist dann, dass außer den Zinsen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt und die Zinsen nicht in kürzeren Perioden als drei Monaten belastet werden. Dann hat das Kreditinstitut den Kontoinhaber vor der Inanspruchnahme über folgende Eckdaten zu unterrichten:
Die beiden letzten Bedingungen dürfen auf einem Kontoauszug erwähnt werden.
Keine Anwendung auf den Dispositionskredit finden § 492 BGB (Verbraucherdarlehensverträge) und § 495 BGB (Widerrufsbelehrung). Beim Dispositionskredit geht der Auszahlung durch die Bank stets der Abruf durch den Kunden voraus, mit dem das Darlehensangebot angenommen und damit der Anspruch auf Auszahlung begründet wird.
Quelle : wikipedia