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Kreditnehmer
Kreditnehmer sind natürliche oder juristische Personen (des privaten oder öffentlichen Rechts), die Kredite bei Kreditinstituten oder anderen Kreditgebern aufnehmen und sich dabei vertraglich zur Kreditrückzahlung gegen Kreditzins verpflichten.Der Kreditaufnahme durch den Kreditnehmer geht immer ein Kreditvertrag voraus, sei es in schriftlicher Form oder ausnahmsweise konkludent (schlüssig) etwa bei Überziehungen. Der Kredit- oder Darlehensvertrag regelt dabei die Voraussetzungen, unter denen der Kreditgeber bereit ist, einen bestimmten Kredit zu gewähren. Hierzu werden Vereinbarungen über Kreditart, Kredithöhe, Kreditlaufzeit, Kreditzinsen und etwaige Kreditsicherheiten getroffen. Der Kreditvertrag setzt wie alle Verträge voraus, dass beide Vertragspartner voll geschäftsfähig sind. Ist der Kreditnehmer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so sind die besonderen Bestimmungen über den Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff. BGB) maßgeblich. Der Verbraucherdarlehensvertrag ist danach ein Verbrauchervertrag über die entgeltliche Gewährung eines Gelddarlehens.
Der Kreditnehmer verpflichtet sich vor allem zur Rückzahlung des Kreditbetrags und der anfallenden Zinsen zu den vereinbarten Zahlungsterminen, aber auch zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse während der gesamten Dauer des Kreditverhältnisses. Darüber hinaus geht der Kreditnehmer noch vertragliche Nebenpflichten ein, die mit dem Begriff Covenants umschrieben werden. Hierzu gehören auch die Information des Kreditgebers über etwaige Änderungen rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, die geeignet sind, das Kreditverhältnis zu beeinträchtigen (Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse). Einige Pflichten werden nicht ausdrücklich im Kreditvertrag erwähnt, sondern werden durch die Einbeziehung der AGB zum Vertragsbestandteil. Deshalb ist der Kreditnehmer verpflichtet, auch die AGB sorgfältig durchzulesen
Quelle : wikipedia
